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Änderung des Bundesjagdgesetzes geplant

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu ändern.

 

Die Novellierung soll sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte konzentrieren, welches die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt hatte und festgestellte, dass die Duldungspflicht der Jagd auf den angeschlossenen Flächen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.
 
Die Bundesländer hatten auf der Agrarministerkonferenz in Schöntal den Eckpunkten zu einer solchen Jagdrechtsänderung zugestimmt. grundsätzlich will man an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung festgehalten.
 
PM BMELV/as
 


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