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Aktuelle Untersuchung: Schalldämpfer ersetzt Gehörschutz nicht

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Jäger sollten auch mit dem Einsatz eines Schalldämpfers einen Gehörschutz bei der Jagd tragen. Zu dieser Erkenntnis und Empfehlung kommt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer aktuellen Untersuchung, bei der sie den Spitzenschalldruckpegel am Ohr des Schützen ermittelt hat.

Hierbei wurden verschiedene Messungen mit und ohne Schalldämpfer durchgeführt und anschließend verglichen. Laut des Berichtes lag der Spitzenschalldruckpegel ohne Schalldämpfer im Mittelwert zwischen 146,3 dB und 165,1 dB und mit Schalldämpferbei einem Mittelwert von 135 dB und 148,3 dB. Die Sozialversicherung resümiert, dass bei den Messungen mit Schalldämpfer der in § 6 der Lärm-und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegte Spitzenschalldruckpegel von 137 Dezibel in den meisten Fällen überschritten worden sein. Deshalb lautet das Fazit: „Trotz Einsatz eines Schalldämpfers ist bei den untersuchten Kombinationen das zusätzliche Tragen eines geeigneten persönlichen Gehörschutzes angezeigt.“

Hier geht es zur Untersuchung der SVLFG.

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Bei der Jagd sollte auch mit Schalldämpfer ein Gehörschutz getragen werden.
Foto: Sebastian Grell
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