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Anklage gegen Jagdgegner – Angeklagter sägte Hochsitze an

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Hochsitz auf einer Lichtung
In seiner Jugend habe der Angeklate an einer Treibjagd teilgenommen, um sich etwas Taschengeld dazu zu verdienen. Dabei kam es zu einer für ihn traumatischen Erfahrung, als er sah wie ein Jäger ein verwundetes Reh mit dem Messer abfing. (Symbolbild: Fabian Neubert)

Motiv der Sachbeschädigung war laut Angeklagtem der Tierschutz.

Im Amtsgericht Montabaur ist aktuell ein Fall von Sachbeschädigung an Reviereinrichtungen in Verhandlung. Einem Senior wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, im Jagdrevier Dernbach/Eschelbach/Staudt insgesamt 10 Hochsitze zerstört zu haben, berichtet der WW-Kurier. Dabei habe er Überdachungen und Sitzflächen zerschlagen und zersägt. Zunächst habe der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Sachbeschädigungen nicht einräumen. Erst nachdem der Richter nach der Anklageverlesung ein direktes Wort an den Angeklagten gewandt habe, soll der Angeklagte sich zu den Vorwürfen bekannt haben. Der vorsitzende Richter führte aus, dass es sich bei dem Vergehen aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr nicht um ein Kavaliersdelikt handle.

Zeugen der Tat gegenüber habe der Angeklagte erwähnt, dass er die Hochsitze zum Schutz von Wildtieren beschädige, um Jagdausübende davon abzuhalten, Wildtiere zu erlegen. Im Rahmen der Verhandlung habe der Senior dann erklärt, dass er aufgrund eines traumatischen Erlebnisses während einer Treibjagd, an der er in seiner Jugend teilgenommen hatte, Wildtiere vor jagdlichem Treiben schützen wolle. Bei dem von ihm beschriebenen Schlüsselerlebnis soll ein Jäger ein verletztes Reh mit dem Messer abgefangen haben, wobei das Tier laut ihm vor Schmerzen und Panik geschrien haben soll.

Im Rahmen des Verfahrens einigten sich alle Prozessbeteiligten auf einen Vergleich. Demnach hat der Angeklagte dem Jagdpächter die entstandene Schadenshöhe zu zahlen. Wenn der vereinbarte Betrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Jagdpächter einginge, wolle dieser auch eine weitere Anzeige aufgrund einer zwei Wochen zurückliegenden Auseinandersetzung zurückziehen und die Summe des Schadensersatzes nicht einbehalten, sondern an das Tierheim in Ransbach-Baumbach spenden.

Zusätzlich zur Kostenerstattung des Schadens wurde der Angeklagte zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

                                                                                                                              lb

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