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„Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar“

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Über philosophische Ansätze zum Mensch-Tier-Verhältnis und die Auswirkungen auf Jagd und Artenschutz hat der Deutsche Jagdverband mit dem Schweizer Publizisten Alexander Schwab gesprochen. Das Interview gibt Einblicke in die bizarre Gedankenwelt der Tierrechtsbewegung.

Der schweizer Publizist Alexander Schwab im DJV-Interview (Quelle: Alexander Schwab)

Tierbefreiung, Tierrechte und Tierschutz: Zwischenzeitlich gibt es viele Theorien, die sich damit beschäftigen, wie Menschen den Tieren auf diesem Planeten ein besseres oder gerechteres Leben ermöglichen könnten. Treibende Kraft sind vor allem Philosophen, die seit den späten 1970er Jahren die Sache der Tiere ideell befeuern. Die Tierrechtsbewegung ist ein Sammelbecken verschiedenster weltanschaulicher Strömungen, aber die wesentlichen praktischen Forderungen bleiben gleich: Tiere haben ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Die konsequente Folge ist das Bestreben, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen, denn diese tangiert und verletzt immer deren vermutete Rechte. Ungeachtet dessen sind die Glücksbestrebungen von Wolf und Rehs kaum unter einen Hut zu bringen sind. Aber es gibt ja die Idee von „Paradise Engineering“, also die genetische Manipulation von Fleischfressern. Wie weit die Gedanken der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet sind, erläutert der Schweizer Publizist Alexander Schwab im DJV-Interview.

DJV: Verbot von Zirkustieren, Einbrüche in Ställe oder Anti-Jagd-Demos: Welche eigentlichen Ziele verfolgt die Tierrechtsbewegung?

Alexander Schwab: Das Ziel der Tierrechtsbewegung ist es, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen. Dazu gehören natürlich auch Jagd, tierische Landwirtschaft oder Zoos – und die erzwungene weltweite Einführung des Veganismus. Die konsequente Durchsetzung von Tierrechten würde auch bedeuten, dass zum Beispiel die Ausbildung von Blindenhunden nicht mehr möglich wäre, weil kein Hund aus freien Stücken zum Blindenhund wird. Und so hat der Tierrechtsphilosoph Klaus Petrus folgerichtig zu Protokoll gegeben, dass die Ausbildung eines Blindenhundes der Versklavung eines Menschen gleichkomme. Gleiches gilt natürlich für Lawinen-, Polizei- und Jagdhunde.

Wie weit ist die Philosophie der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet?

Die eine Tierrechtsphilosophie gibt es nicht, aber die Tierrechtsbewegung, hauptsächlich getragen von Philosophen, Theologen, Soziologen, Psychologen und Juristen.  Sie hat über die Jahre aus den Universitäten heraus den Weg in politische Beratungsgremien und Ethikkommissionen gefunden. Dort hat sie nachweislich großen Einfluss, was sich nicht nur in der Gestaltung von Jagdgesetzen zeigt, sondern auch in der EU-Verfassung, wo Tierrechte im Grundsatz über die Verträge von Lissabon festgehalten sind.

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

In der Schweiz ist die „Würde des Tieres“ in der Verfassung verankert, was ebenfalls ein großer Erfolg der Tierrechtsbewegung ist. Dieses Würdekonzept soll nach dem Willen von einigen Mitgliedern der entsprechenden Ethikkommission auch auf Pflanzen übertragen werden, was Tomatenspaghetti zum moralischen Problem machen würde. Tierrechtlich motiviert ist auch die aktuelle Initiative im Kanton Zürich mit dem Ziel, die bürgerliche Jagd (Volksjagd, Milizjagd) abzuschaffen – die Initianten hatten die nötigen 6000 Unterschriften im Nullkommanichts zusammen. Ebenso problemlos verlief die Unterschriftensammlung für die Initiative „Grundrechte für Menschenaffen“ im Kanton Basel Stadt.

Nach Meinung von Tierrechtlern haben Tiere ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Im wahren Leben frisst allerdings der Wolf das Reh und der Waschbär gefährdet den Uhu. Wie verhält es sich da mit den tierischen Rechten?

Es ist eine Form der intellektuellen Wohlstandsverwahrlosung, Ideologie über Realität zu setzen. Die Vorgänge in der Natur drehen sich im Wesentlichen ums Fressen und Gefressen werden sowie um Fortpflanzung. Die „Glücksvorstellungen“ von Tieren sind eh nicht harmonisierbar. Das durch die Evolution gegebene Wolf-Reh-Dilemma lässt sich „natürlich“ nicht lösen. Die Tierrechtsbewegung hat große Probleme damit, die Natur so zu nehmen, wie sie ist. Also auch zu akzeptieren, dass der Mensch in seiner Lebensgrundlage handeln muss, um zu überleben.

Und wie will die Tierrechtsbewegung dieses Dilemma lösen?

Philosophisch betrachtet kann sie es nicht lösen, denn die Evolution kann man nicht mit Wunschdenken und Haarspaltereien im Nanobereich aushebeln.

Es gibt ja auch das Konzept des „Paradise Engineering“ …

Genau. Der britische Philosoph David Pearce ist der Überzeugung, dass wir das Leiden auf der Welt komplett verschwinden lassen könnten, indem wir die Raubtiere genetisch zu Pflanzenfressern umprogrammieren und damit paradiesische Zustände herstellen: Der Wolf grast friedlich neben dem Reh. Die technischen Voraussetzungen dafür seien bereits gegeben, meint Pearce. Das sind gefährliche Allmachtsfantasien. Das ist der Stoff, aus dem die Albträume gemacht sind.

Die Bundesregierung hat sich in internationalen Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. Wie soll Artenschutz in den Augen der Tierrechtsbewegung aussehen?

Keine Ahnung, dazu müssten Sie einen Tierrechtsphilosophen befragen. Für führende Köpfe der Tierrechtsbewegung steht das Lebensrecht des einzelnen Tieres über jeglichen ökonomischen oder ökologischen Interessen. Das bedeutet im Wesentlichen das Ende aller jagdlichen Eingriffe in der Kulturlandschaft. In dieser Selbstregulierungsromantik werden als Konzession an die Realität einige Ausnahmen gemacht etwa Notwehr oder Bewahrung einer Art vor der kompletten Ausrottung. Erst dann also sind Eingriffe legitim, wenn das Haus schon lichterloh brennt. Wäre ein Lawinenschutzwald durch Rotwild gefährdet, das an Bäumen knabbert, stünde das Lebensrecht einzelner Tiere über dem Ziel den Schutzwald zu erhalten, denn das Rotwild ist nicht von der Ausrottung bedroht. Die Realitätsverweigerung der Tierrechtsbewegung ist zutiefst menschenfeindlich. Außerdem stehen die genannten und andere Ausnahmen, genau betrachtet, im Widerspruch zum grundsätzlichen Lebensrecht eines Einzeltieres. Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar.

Philosophen der Tierrechtsbewegung haben offensichtlich unterschiedliche Ansätze. Was sind die Ursprünge und was steckt eigentlich dahinter?

Alexander Schwab: Es ist wichtig zu wissen, dass die Tierrechtsbewegung aus zwei unterschiedlichen philosophischen Denkmodellen besteht, der Tierbefreiung und dem Tierrecht. Zwischen Tierrechtlern und Tierbefreiern liegt ein unendlich tiefer philosophischer Graben. Der ist aber so schmal, dass sie problemlos gemeinsam an einem Strick ziehen können und die Tierrechtsbewegung bilden, die sich gegen jegliche Nutzung von Tieren ausspricht.

Was verbirgt sich hinter Tierbefreiung?

Peter Singer publizierte 1975 das Buch „Animal Liberation“  (Die Befreiung der Tiere) und damit war über Nacht die Tierrechtsbewegung geboren. Seine Philosophie kann man so skizzieren: Alle leidensfähigen Wesen haben Interessen. Diese müssen berücksichtigt werden und zwar unabhängig davon ob Mensch oder Tier. Zentral für das Verständnis: Nur die Leidensfähigkeit zählt, was nicht leidet, hat keine Interessen und muss nicht moralisch berücksichtigt werden. Peter Singers Philosophie basiert nicht auf Rechten, sondern auf Interessensabwägungen im Zusammenhang mit Leidensfähigkeit. Trotzdem redet Singer von „Rechten“, weil, wie er sagt, dass „Rechte“ propagandistisch nützlich sind.

Eine moralische Wertigkeit für Mensch, Tier und Umwelt. Was bedeutet das?

Ein Stein ist nicht leidensfähig, also ist er moralisch absolut wertlos, also ist auch unsere Umwelt wertlos, da sie nicht leidensfähig ist. Leichen sind nicht leidensfähig, also ist Sex mit Leichen für Peter Singer grundsätzlich kein moralisches Problem. Einen Schmetterling, von dem angenommen wird, dass er nicht leidet, dürfen wir fangen und nach Belieben misshandeln – was nicht leidet ist moralisch wertlos.

Gibt es denn keine Unterschiede zwischen Menschen und Tieren?

Nein, diese Grenze ist aufgehoben. Mensch und Tier werden nur unter dem Aspekt der Leidensfähigkeit betrachtet und so moralisch „bewertet“. Die singerschen Interessensabwägungen bevorzugen nicht im Vornherein den Menschen und sind schwer nachvollziehbar. So gilt für Singer, dass ein kranker Mensch, etwa ein Alzheimer-Patient, euthanasiert werden darf, ein gesundes Huhn aber ein Recht auf einen natürlichen Tod hat.

Und was haben die Tierrechtler zu sagen?

Tierrechtler hingegen berufen sich auf Tom Regan und sein Buch „The Case for Animal Rights“ (Das Plädoyer für Tierrechte, 1983): Jedes Lebewesen, das eine gewisse Form von Bewusstsein hat, ist ein „Subjekt eines Lebens“. Aus dieser Grundposition heraus leitet Tom Regan die Rechte für Tiere ab. Tierrechte sind individuelle Rechte – ein Heringsschwarm beispielsweise kann kein Rechtsträger sein, weil er kein „Subjekt eines Lebens“ ist. Gleiches gilt für die Umwelt und die Artenvielfalt. Das heißt, auch im Falle der Tierrechtsphilosophie, haben wir gegenüber unserer Lebensgrundlage keine moralische Verpflichtung! Das hat etwas Selbstzerstörerisches an sich. Für Tom Regan und seiner Anhänger spielt das Leiden der Tiere keine Rolle. Es geht ausschließlich um die Rechte der Tiere.

Und wie steht der klassische Tierschutz zu den Ideen der Tierrechtsbewegung?

Die Basis des Tierschutzes besteht heute aus einem Bündel verschiedenster Ideen aus Vergangenheit und Gegenwart. Der traditionelle Tierschutz ist keine radikale Weltverbesserungsideologie, wie es die Tierbefreiungs- und Tierrechtsphilosophie sind und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz“. Hier steht der passive Schutzgedanke und die Leidvermeidung im Vordergrund.

Tierschutz und Tiernutzung: passt das zusammen?

Der  traditionelle Tierschutz bejaht die Nutzung und auch den Verzehr von Tieren durch den Menschen, allerdings unter Berücksichtigung gewisser Standards und Auflagen. So müssen zum Beispiel Nutz- und Haustiere artgerecht gehalten werden. Ein Blindenhund ist für den traditionellen Tierschutz kein grundsätzliches Problem. In Sachen Artenschutz handelt man pragmatisch obwohl auch der Tierschutz grundsätzlich auf Einzeltiere bezogen ist.

Also gibt es eine strikte Trennung zwischen Tierschutz und der Tierrechtsbewegung?

Vielleicht vor 20 Jahren noch. Der Tierschutz übernimmt immer mehr Sprache und Inhalte der Tierrechtsbewegung und wendet sich mehr und mehr einem aktiven Prinzip zu: dem Wohlergehen der Tiere. Die großen Tierschutzorganisationen bewegen sich heute eindeutig in Richtung Tierrecht oder sind schon dort und umgekehrt verstecken sich die Tierrechtsbewegten häufig hinter Tierschutzargumenten, So entstehen dann Hybridpositionen von großer praktischer Tragweite wie eben die Würde des Tieres in der Schweizer Bundesverfassung und Artikel 13 in der europäischen Verfassung, wo eben das „Wohlergehen  der Tiere“ im Grundsatz festgehalten ist.

PM

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