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ASP in Hessen: Jagderleichterungen in Sicht

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Gute Nachrichten aus Hessen: Aufgrund des Fortschritts in der Lageerkundung ASP hat das hessische Landwirtschaftsministerium nun die Rücknahme diverser Einschränkungen für die Jagd angekündigt.

(Symbolbild: Klaus Nowottnick/ AdobeStock)

Demnach seien künftig in der Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet werde und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bilde, sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen wieder möglich.

In der Sperrzone II wird das vollständige Jagdverbot aufgehoben. So soll die Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich sein. Allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde.

Möglich sei auch die Jagd auf Federwild (auf Antrag und mit Abstand zu Schwarzwildeinständen), beispielsweise die Rabenkrähe.

Nördlich des Mains, das betreffe insbesondere den Main-Taunus-Kreis, sei darüber hinaus aufgrund des nun fertiggestellten Festzauns entlang der BAB 60 und besonderer geographischer und infrastruktureller Gegebenheiten auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit.

Die Allgemeinverfügungen sollen durch die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

fh

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