Das vom Bayerischen Landtag beschlossene “Zweite Modernisierungsgesetz” bringt seit Jahresbeginn deutliche Erleichterungen für Bayerns Jungangler.
“Wir schaffen den Jugendfischereischein ab: Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Die Neuregelung gilt bereits seit dem 1. Januar 2025. Minderjährige im Alter von 7 bis einschließlich 17 Jahren brauchen in Bayern nur noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, um in verantwortlicher Begleitung angeln zu dürfen.
Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die bewährte Praxis des “Schnupperangelns” weiterhin möglich bleibt. Interessierte Kinder und Jugendliche können auch ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber beim Angeln begleiten und unterstützen, ohne dabei eine eigene Angel zu benutzen. Darüber hinaus sei geplant, dass auch erwachsene Angelneulinge künftig unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verwaltungsaufwand an die Angelfischerei herangeführt werden dürfen.
pm/fh