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Bei lebendigem Leibe gefressen

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Anfang Februar wurde eine Bewohnerin des Hipfelhofs in Heilbronn-Frankenbach (Baden-Württemberg) auf lautes Klagen aufmerksam. Sie entdeckte einen Hund, der auf dem Acker ein gewildertes Reh bei lebendigem Leib zu ein Viertel aufgefressen hatte.

 

Foto_Freiherr Dr. Gundolf von Houwald
Der Vorfall zeigt, dass der Abschuss eines wildernden Hundes vom Gesetz her möglich sein sollte (Foto: Freiherr Dr. Gundolf von Houwald)
Der herbeigerufene Grundbesitzer, ein Tierarzt und Jäger, könnte das Reh wegen der Aggressivität des Hundes zunächst nicht von seiner Qual erlösen. Als die alarmierten Polizei eintrafen, hatte der Hund jedoch das Weite gesucht. Er sowie der Hundeführer konnten von den Beamten ausfindig gemacht werden.
 
Aus dem Sachverhalt erwächst der dringende Appell an alle Hundebesitzer, die Vierläufer nicht ohne Einwirkungsmöglichkeit frei laufen zu lassen. Im Wald sollten Hunde generell angeleint werden.
 
Der Vorfall zeigt wie wichtig es ist, dass die Möglichkeit des Abschusses eines wildernden Hundes im Landesjagdgesetz auch weiterhin Bestand hat. Die Grüne Fraktion des Landtags in Baden-Württemberg möchte diesen Passus aus dem Gesetz streichen.
 
Hans Peter Schmitt
 


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