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Berlin: Änderungen des Bundesjagdgesetzes und Waldstrategie 2050

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat darauf hingewiesen, dass die Themenbereiche Bundesjagdgesetz und Waldstrategie 2050 zwei voneinander getrennte Aufträge aus dem Koalitionsvertrag sind. Die Vermischung beider Texte habe in letzter Zeit zu Missverständnissen geführt.

Die Änderungen am Jagdgesetz befinden sich noch in der Ressortabstimmung. Später werden die Verbände auf Grundlage eines dann veröffentlichten Referentenentwurfes angehört. Die politische Auseinandersetzung findet danach in den Fachausschüssen von Bundestag und Bundesrat statt. Inhaltlich geht es in erster Linie um die Bleiminimierung bei Büchsenmunition, Ausbildung und Prüfung von Jungjägern und Falknern sowie einen Schießübungsnachweis. Der Entwurf wird auch neue Regelungen zum Thema Wald und Wild enthalten. Änderungen am bestehenden Reviersystem sind allerdings nicht vorgesehen.

Im neuen Bundesjagdgesetz geht es inhaltlich in erster Linie um die Bleiminimierung bei Büchsenmunition, die Ausbildung und Prüfung von Jungjägern und Falknern sowie einen Schießübungsnachweis (Foto: Peter Schmitt)

Unabhängig von dieser Novelle wird derzeit eine Strategie für den Wald bis 2050 erarbeitet. Der entsprechende Koalitionsauftrag soll die Waldstrategie 2020 weiter entwickeln. Im September und Oktober 2019 fand dazu die Verbändeanhörung statt. Derzeit wird der Entwurf im Ministerium diskutiert. Das Thema Wald und Wild im ersten Referentenentwurf ist noch nicht abgeschlossen und bedarf vertiefender Beratung, meint man im Ministerium. Die Kabinettvorlage für die Waldstrategie ist für das erste Halbjahr 2021 terminiert.

Es ist offensichtlich, dass die Verbände der Jäger und der Waldbesitzer sich in den nächsten Monaten intensiv in die Diskussion einbringen müssen.

rdb

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