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Bundesregierung zu Menschenrechten im Naturschutz

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Die Linkspartei hat im Bundestag nach menschenrechtlichen Problemen bei der Finanzierung von Nationalparkprojekten durch die Bundesrepublik gefragt. Auslöser waren die Vorwürfe grober Menschenrechtsverletzungen bei der Förderung von Schutzgebieten gegen den WWF, insbesondere im Kongobecken.

Die Bundesregierung hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe angekündigt, dass eine Studie klären soll, „wie der Forderung von Menschenrechten in Naturschutzprojekten im Kongo noch besser Rechnung getragen werden kann.“ Denn deutsche Steuermittel flossen in der Vergangenheit in erheblichem Umfang an den WWF. Im vergangenen Jahr hat die staatseigene deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Umweltschutz in der Demokratischen Republik Kongo neue Gelder in Höhe von 45 Millionen Euro zugesagt.

Geld
Das Instrumentarium der Kfw wurde ursprünglich nicht für kleinteiligen und immer sehr konfliktintensiven Naturschutz entwickelt (Foto: Pixabay)

Nach Ansicht der Linksfraktion haben Bundesregierung und KfW in den vergangenen Jahren an die Öffentlichkeit gekommene menschenrechtliche Verstöße in von Deutschland finanzierten Schutzgebieten nicht systematisch aufgearbeitet. Erstaunlich ist in der Tat, dass die bekannt gewordenen Vorwürfe offenbar primär durch Nichtregierungsorganisationen an den Tag kamen und nicht durch die KfW selbst. Das hängt damit zusammen, dass die KfW eine Bank ist, übrigens die drittgrößte in Deutschland und weltweit die größte Förderbank. Ihr Instrumentarium in der Entwicklungszusammenarbeit wurde entwickelt, um Kraftwerke, Straßen und ähnliche kapitalintensive Großprojekte zu finanzieren, nicht aber für kleinteiligen und immer sehr konfliktintensiven Naturschutz. Sie führt die Projekte auch nicht selbst durch, sondern finanziert über Durchführungsorganisationen, wie z.B. private Consultingfirmen oder den WWF. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort vom 14. März 2019 darauf, dass die KfW zwar „regelmäßige Projektbesuche“ und ein systematisches Monitoring vornimmt. Offenbar reichen die Kontrollmechanismen aber nicht aus.

Beim Naturschutz geht es vor allem auch um die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung vor Ort, die durch Nutzungsverbote betroffen ist. Im Schnitt kommen ihr jedoch nur 15 Prozent der Ausgaben direkt zugute, so die Bundestagsdrucksache. Das hängt auch damit zusammen, dass die bankenmäßige Förderung ungemein kostspielig ist und ein großer Teil der Mittel in Planung und Abwicklung fließt sowie bei den zwischengeschalteten Consultings hängen bleibt. Es wird noch einige Zeit dauern, bis alle Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen umfassend geprüft sind. Welche Konsequenzen dann gezogen werden, bleibt abzuwarten.

Zwischenzeitlich gab die in Washington ansässige Globale Umweltfazilität (GEF) bekannt, dass sie für den Naturschutz im 5 Millionen km2 großen und sich über 6 Länder erstreckenden Kongobecken in den nächsten Jahren 55 Millionen Euro bereitstellen wird. Ein Teil dieser Mittel fließt über den WWF.

rdb

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