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BW: Jagdgesetzänderung im Hau-Ruck-Verfahren

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Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verabschiedet. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) zeigt sich nicht mit allen Neuregelungen einverstanden, entnimmt dem Gesetz aber auch positives.

Denn es enthalte einige Änderungen, die dem Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. wichtig sind. „So begrüßen wir die Einführung von Stadtjägern sowie eines elektronischen Wildtierportals, die Regelungen zur Kostentragung im Wildschadensverfahren und die Einführung einer grundsätzlichen Verpflichtung von Landwirten zur Erleichterung der Bejagung und Verhütung von Wildschäden. In anderen Teilen sind wir aber über Änderungen, vor allem wie sie zustande gekommen sind, enttäuscht“, so Landesjägermeister Dr. Friedmann.

Dr. Jörg Friedmann: Mit der Verlegung der allgemeinen Jagdruhezeit erweist das Land dem Artenschutz einen gewaltigen Bärendienst (Foto: Markus Lück)

Ärgerlich für den Verband sei besonders, dass der Gesetzentwurf mit zwei kleinen Änderungsvorschlägen in einer Sondersitzung des Agrarausschusses nahezu diskussionslos „durchgewunken“ worden sei. Die sachlich begründeten Einwände und Änderungsvorschläge des LJV seien im parlamentarischen Verfahren kaum berücksichtigt worden. Ärgerlich für den Verband sei zudem, dass Ergebnisse langwieriger Sitzungen mit anderen Verbänden unter ministerieller Zustimmung im Vorfeld des Verfahrens beim Gesetzentwurf außen vor geblieben seien.

Mit großer Sorge sehe der Verband vor allem auf die Verlegung der allgemeinen Jagdruhezeit von Mitte Februar bis Mitte April. „Sie dient angeblich nicht dazu, die Bejagung von Rehwild weiter zu forcieren, aber mit der Verschiebung erweist das Land dem Artenschutz einen gewaltigen Bärendienst“ warnt Dr. Friedmann.

Zur Unterstützung des bedrohten Auerwildes im Schwarzwald und von Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldhase oder Kiebitz sei die Bejagung von Beutegreifern im Winter wichtig, damit in der Brut- und Aufzuchtzeit der Druck auf diese Arten geringer sei. Der LJV befürchtet, dass mit der neuen Schonzeitregelung Bemühungen von Landwirten, Naturschützern und Jägern zum Erhalt der Artenvielfalt im Offenland („Allianz für Niederwild“), an der übrigens auch das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz beteiligt sei, einen Rückschlag erleiden.

PM / fh

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