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Förderung der Trichinenuntersuchung bei Frischlingen verlängert

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Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Förderung der Trichinenuntersuchung für erlegte Frischlinge (maximal 20 Kilo) bis zum 31. März 2018 verlängert.

Frischlinge
Ersten Einschätzungen des Ministeriums zufolge hat sich die Jagdstrecke gerade bei Frischlingen bereits deutlich erhöht

Per Erlass vom 16. November 2017 hat das Ministerium verfügt, auch in den kommenden Monaten bis zum Ende des Jagdjahres 2017/18 die im Einzelfall bei den Kommunen anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung mit maximal 10 Euro pro erlegtem Stück zu unterstützen.

Das Projekt war im August 2017 mit einem Betrag von 50.000 Euro gestartet worden und soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild in NRW zu verringern. Dieser Förderbeitrag wurde nun um weitere 50.000 Euro erhöht, und das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angewiesen, rechtzeitig zu berichten, sollte der Betrag erschöpft sein.

Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte. Es werden nur Kosten für Proben an Frischlingen erstattet. Frischlinge in diesem Sinne sind Wildschweine, welche zum Zeitpunkt der Erlegung ein Körpergewicht von maximal 20 Kilogramm aufweisen. Das Gewicht der beprobten Sauen ist durch eine geeignete Unterlage (Kopie des Wildursprungsschein) nachzuweisen. Es werden nur Kosten für Proben berücksichtigt, bei denen das Erlegungsdatum des beprobten Frischlings nach dem 11. August 2017 liegt.

Der Landesjagdverband NRW hatte sich im Vorfeld wiederholt und vehement für eine landesweite Abschaffung, jedenfalls aber Senkung, der Untersuchungsgebühren für gestreifte Frischlinge eingesetzt.

Durch eine intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen natürlicher Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % – besser 80 % – Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sichere Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen.

PM LJV

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