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Grünes Licht für Wolfsjagd

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Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat sich für die Genehmigung der Wolfsjagd in Ausnahmefällen ausgesprochen, berichtet der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung vom Freitag.

Konkret gehe es in dem Verfahren um die Frage, unter welchen Bedingungen Finnland von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Die Stellungnahme sei zwar nicht bindend, werde jedoch normalerweise vom Gerichtshof befolgt. Das Urteil werde in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet.

In Deutschland hat der Wolf eine Zuwachsrate von 36 Prozent jährlich (Quelle: Rolfes/DJV)

Finnland habe unter anderem geltend gemacht, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern. Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts gehe hervor, dass diese Ziele zur Gewährung von Ausnahmeregelungen herangezogen werden können. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüße diese Weichenstellung, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Mitgliedstaaten hätten damit die Möglichkeit, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen sowie regionalen und lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.“

Der Generalanwalt bestätige mit seiner Stellungnahme eine frühere Entscheidung des Gerichtshofs, wonach Ausnahmegenehmigungen auch für Arten in einem ungünstigen Erhaltungszustand möglich seien, wenn hinreichend nachgewiesen sei, dass Ausnahmen den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindern.

In Deutschland habe der Wolf eine Zuwachsrate von 36 Prozent jährlich. Im Frühjahr werde die nächste Generation geboren, sodass bald 1.300 Tiere hierzulande leben würden. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat der DJV kürzlich einen Managementplan vorgestellt. Demnach soll es künftig Wolfsausschlussareale in Deutschland geben: In alpinen Regionen, entlang von Deichen oder in urbanen Gebieten sollen keine Wolfsrudel geduldet werden. Nach der Stellungnahme des Generalanwalts wären die im AFN-Managementplan vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich zulässig.

PM/fh

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