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Hessen: Verfassungsrechtler sieht elementare Rechte verletzt

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02.11.2015

In der Debatte um die neue Jagdverordnung in Hessen hat ein Verfassungsrechtler heute bei einer Anhörung juristische Bedenken gegen das neue Regelwerk angemeldet, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute auf ihrer Internetseite.

 

Demnach soll der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Universität Jena bei einer Anhörung im Landtag darauf hingewiesen haben, dass die Festsetzung neuer Jagdzeiten durch das Parlament als Gesetz beschlossen werden müsse und nicht von der Regierung per Verordnung vorgeschrieben werden dürfe. Die Frage, ob bestimmte Wildarten gejagt werden dürften oder nicht, berühre nach Ansicht des Experten elementare Rechte der Jäger.
 
fh
 


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