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Im ASP-Fall mit Schrot auf Sauen

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat vor Kurzem eine ASP-Jagdverordnung beschlossen.

Demnach sollen bei einem ASP-Ausbruch im betroffenen Gebiet unter anderen Sauen aller Altersklassen mit Schrot bejagt werden dürfen.

Über die Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird am 15. Januar im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz diskutiert werden. Neben der Erlaubnis des Schrotschusses auf Sauen aller Altersklassen sind folgende weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildjagd im ASP-Fall geplant.

Saufänge, Lappjagd und Schrot: die NRW-Landesregierung plant Verordnung für den Fall eines ASP-Ausbruchs (Foto: Adobe Stock / Anton / Natureimmortal)

– Das Anlegen und Betreiben von Saufängen soll erlaubt werden.

– Um Sauen gezielt vor die Schützen zu bringen, soll Lappjagd legalisiert werden.

– Ein festgelegter Personenkreis soll bei Ausbruch der ASP künstliche Lichtquellen und Nachtsichtgeräte zur Sauenjagd nutzen dürfen.

– Im ASP-Fall würde das Bejagungsverbot im Umkreis von Wildfütterungen aufgehoben.

– Das Schießen aus Fahrzeugen soll im Ernstfall erlaubt werden.

– Das Verbot zur Nutzung bleihaltiger Büchsenmunition würde aufgehoben.

– Auch Bachen mit noch abhängigen Frischlingen dürften im ASP-Fall erlegt werden.

Die Jagdverordnung wird in den kommenden Wochen im Umweltausschuss sowie im Landtag beraten.

ml

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