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Jäger haben weitere Forderungen

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Mit dem am 4. September verabschiedeten Kabinettsentwurf geht die NRW-Landesregierung den nächsten Schritt zur zügigen und dringend erforderlichen Überarbeitung des Landesjagdgesetzes.

„Die Landesregierung hält weiter Wort und ist im Zeitplan. Nun ist es Sache des Parlaments, das Gesetz zügig zu beraten und zu verabschieden. Beim Tier-, Natur- und Artenschutz müssen die offenkundigen Mängel des derzeitigen Landesjagdgesetzes abgestellt und der ländliche Raum wieder angemessenen respektiert werden“, kommentierte Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg den Kabinettsentwurf.

NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg (Foto: Sebastian Jakob)

Auch am weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich der Landesverband aktiv beteiligen und fordert u. a. die Aufnahme folgender Regelungen:

  1. Uneingeschränkte Aufnahme des Federwilds entsprechend dem Bundesjagdgesetz in das Landesjagdgesetz. Die derzeitige Regelung gilt als nicht praktikabel, ein Schutz bestimmter Federwildarten über ganzjährige Schonzeiten als wirksamer.
  2. Wiedereinführung der Pflichthegeschau beim Rehwild zur Transparenz auch gegenüber der nichtjagenden Bevölkerung.
  3. Ermöglichung flächendeckender Bejagung auch in Naturschutzgebieten zur Abwendung von Seuchengefahren wie der Afrikanischen Schweinepest (Landesnaturschutzgesetz).
  4. Finanzierung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung aus öffentlichen Mitteln statt aus der Jagdabgabe.

Müller-Schallenberg rechnet damit, dass das künftige Landesjagdgesetz zum neuen Jagdjahr am 1. April 2019 in Kraft sein wird. Er wies darauf hin, dass die Leistungen der Jägerschaft für Natur und Gesellschaft stets parteiübergreifend anerkannt worden seien.

PM/LJV-NRW

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