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Knackpunkte im Gesetzentwurf

1934


1. Der geplante Eingriff in den Katalog der bejagbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
 
2. Die geplante weitergehende Aushöhlung des flächendeckenden Reviersystems begünstigt neben dem verfassungswidrigen Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit Wildschäden und Seuchenzüge.
 
3. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.
 
4. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter.
 
5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen verhindert Wildtier- und Artenschutz.
 
6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
 
7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
 
8. Die beabsichtigte zwingende Mindestabschussplanfestsetzung bei Sika- und Muffelwild sowie die Herausnahme dieser Wildarten aus dem Schutzbereich der Verbreitungsgebiete hat die Ausrottung dieser Wildarten zur Folge.
 
9. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
 
10. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
 
11. Das geplante Jedermann-Aufnahmerecht bei krankem (verletztem) Federwild kann tierschutzwidrig sein, ist seuchenrechtlich problematisch und eröffnet bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld, ohne dass es dem Tierschutz nutzt.
 
12. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.
 
13. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
 
14. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.
 
15. Die geplante Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer ignoriert die bisherige absolute Vertragstreue der Jägerschaft seit deren Abschaffung und missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit.
 
 


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