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LJVB gegen geplante Änderung des Jagdgesetzes

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Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) lehnt den am 13. Februar 2014 ausgegebenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes entschieden ab.

 

Die Kritik des Verbandes richtet sich gegen die im Entwurf vorgesehene Ermächtigung des „zuständigen Mitglieds der Landesregierung“, Jagdzeiten für Wild abweichend von § 22 Absatz 1 Bundesjagdgesetz verlängern und nach Jagdarten unterscheiden zu dürfen. „Damit werden die tier- und artenschutzrechtlich relevanten Jagdzeitenregelungen der parlamentarischen Kontrolle entzogen“, kritisiert LJVB-Präsident Dr. Wolfgang Bethe.
 
Die mit der Gesetzesänderung angestrebte Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock intendiere, auf den Bewegungsjagden im Herbst und Winter das Ansprechen des Rehwildes überflüssig zu machen. So sollen die Streckenzahlen erhöht werden, um die Rentabilität der Forstwirtschaft zu steigern. „Rein ökonomische Interessen dürfen nicht darüber bestimmen, wie wir mit wild lebenden Tieren umgehen. Kein Tier ist ein Schädling – auch das Rehwild nicht“, betont Bethe.
 
PMLJVB/as
 
 


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