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37 Schüsse auf Überläuferbache

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Das Trommelfeuer aus einer Polizeiwaffe auf eine Überläuferbache in der Gießener Innenstadt vergangene Woche bleibt nicht ohne Folgen. Ein Gießener Jäger erstattet Strafanzeige

 

Michael Jabs, Jäger aus der Stadt Gießen, erstattete Strafanzeige gegen „den bzw. die Polizisten, die die tödlichen Schüsse abgegeben haben sowie gegen Gießens Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich (die Grünen) als die Amtsperson, die den Schießbefehl erteilt hat.“ 
 
Nach Jabs Ansicht, haben die Verantwortlichen von Stadt und Polizei gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz verstoßen. Er betont, dass er das Erlegen der Überläuferbache zwar für „notwenig hält und nicht in Frage“ stellt. Jedoch seien Art und Weise des Polizeieinsatzes sowie die Dauer von über 3 Stunden äußerst fragwürdig. Jäger Jabs gibt zu bedenken, dass der Gießener Stadtförster mit Jagdwaffe vor Ort war und über „genug Praxis und Erfahrung“ verfüge, um die Bache erlegen zu können.
 
Die Polizei habe jedoch Bedenken wegen der Teilzerlegungsgeschosse geäußert und schließlich selbst zur Waffen gegriffen. Nach Angaben des Jägers habe die Polizei daraufhin aus einem Maschinengewehr 37 Schüsse abgegeben, um die Bache, die sich in einem Hinterhof unter einem Bauwagen versteckte, zu erlegen. „Die Sau hat nicht nur den 1., sondern sicherlich auch noch die letzten Schüsse bei Bewusstsein erlebt“, kritisiert Jabs das Vorgehen der Polizei.
„Der Gesetzgeber schreibt bei Schalenwild Mindestkaliber und Mindestgeschossenergie vor, warum gilt das nicht auch für die Polizei?“, hinterfragt er die Entscheidung. 
 
Die Pressesprecher der Gießener Polizei und der Staatsanwaltschaft wollten sich auf Anfrage der DJZ nicht näher zu dem Vorfall äußern. Die zuständige Dezernentin prüfe nun das Verfahren, heißt es weiter.
 
sj
 


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