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Deutschland kommt Verpflichtungen nicht nach

1962

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar Deutschland, Bulgarien und Italien aufgefordert, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen.

Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „besondere Schutzgebiete“ ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume angeblich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Termin dafür war das Jahr 2016.

(Symbolbild: Pixabay)

Deutschland habe es versäumt, so die Brüsseler Kommission, 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Ebenso habe Deutschland für alle Natura-2000-Gebiete noch keine detaillierten Ziele festgelegt. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass die Behörden in sechs Bundesländern die Managementpläne nicht aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weitergeleitet haben.

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen oder auf die Argumente der Kommission zu antworten.

rdb

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