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Neue Landesjagdverordnung in RLP–Feuer frei im Mai

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Am 21. August trat die neue rheinland-pfälzische Landesjagdverordnung (LJVO) in Kraft.

 

Neue Landesjagdverordnung in RLP–Feuer frei im Mai
Viel hat sich geändert, so zum Beispiel die Jagdzeit auf Schmalspießer und Schmaltiere des Rot- und Damwildes. Sie beginnt künftig im Mai. Das gilt auch für die einjährigen Mufflons. Beim Damwild dürfen Hirsche, Alttiere und Kälber bereits ab August erlegt werden, und Böcke haben bis Ende Januar Jagdzeit. Damit wird der jagdliche Rahmen erheblich ausgedehnt.
 
Ein herber Tiefschlag gegen die Jägerschaft des grün besetzten Ministeriums für Umwelt und Forsten ist die Vollschonung des Iltis. Damit gehört die Fallenjagd mit Abzugseisen der Vergangenheit an. Auch Altfüchse bekommen eine Schonzeit von März bis Juli, wohingegen Jungdachse und Jungfüchse ganzjährig zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft und zur Vermeidung von Tierseuchen bejagt werden dürfen. Ähnlich steht es um Jungtiere der Ringeltaube, die zur Schadensabwehr an gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig bejagt werden dürfen.
 
Kurt Alexander Michael (Präsident des LJV RLP) kommentiert die Änderungen der Jagdzeiten: „Schalenwild wird zum Teil wie Bisamratten behandelt.“ Vorbei ist es auch mit  Güteklassen der Rothirsche und Schonzeiten für Schwarzwild. Nach Ansicht von Michael orientiert sich die neue LJVO an Belangen der Forst- und Agrarökonomie. Die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere – insbesondere des Schalenwildes – werden weitestgehend ignoriert.
 
 


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