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Polizeikontrolle: Jäger mit illegalem Nachtzielgerät ertappt!

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Im Weitnau im schwäbischen Landkreis Oberallgäu (Bayern) haben Polizisten in der Nacht von Freitag auf Samstag einen Jäger mit einem verbotenen Nachtzielgerät erwischt.

(Symbolbild: marcodott/ AdobeStock)

Bei einer Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer, ein Jäger, im Besitz eines verbotenen Nachtzielgerätes war und damit unerlaubt zur Nachtzeit mehrere Stücke Wild in seinem Jagdrevier erlegt hatte.

Das Nachtzielgerät wurde sichergestellt. Den Grünrock erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstößen nach dem Waffengesetz und dem Bundesjagdgesetz.

Verbot von Nachtzielgeräten

Nachtzielgeräte, die den Bildaufheller etc. in der Optik integriert haben, sind nach dem Bundewaffengesetz nach wie vor verboten. Vorsatz- und Nachsatzgeräte sind speziell in Bayern – mit integriertem IR-Aufheller – erlaubt. Jagdminister Hubert Aiwanger hatte die dafür notwendige Änderung der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes erst im Mai dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die bayrische Verordnung vereinheitlicht die Praxis beim Schwarzwild und bezieht zudem Raubwild sowie Nutrias (Sumpfbiber) in den Anwendungsbereich ein.

fh

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