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Registrierpflicht bei Wildbretvermarktung

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Achtung! Bußgelder drohen – Wer als Jäger vakuumiertes Wildbret an Endverbraucher abgibt, muss spätestens ab Januar 2019 als „Hersteller“ in einem Verpackungsregister registriert sein.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist in einer Mitteilung auf ein neues Verpackungsgesetz hin. Auch bislang schon müssten nach der Verpackungsverordnung alle Hersteller verpackter Produkte für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolge dies über die Beteiligung an einem „dualen System“ (z.B. Grüner Punkt).

Ohne Registrierung darf verpacktes Wildbret ab 1. Januar 2019 nicht mehr verkauft werden (Foto: DJV)

Zu den „Herstellern“ würden auch Jäger gehören, die Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie oder Einzelhandel abgeben. Nicht als Hersteller im Sinne der Verpackungsverordnung gelte hingegen, wer Wild nur unverpackt (z.B. in der Decke) abgebe.

Neu ab 2019 sei, dass alle „Hersteller“, sich im Verpackungsregister eintragen lassen und angeben müssen, an welchem dualen System sie sich beteiligen. Ziel der Regelung seien mehr Transparenz und eine Erhöhung der Recyclingquote durch eine bessere Erfassung aller Hersteller von verpackten Produkten. Die Registrierung erfolge online unter www.verpackungsregister.de und auch jetzt schon möglich.

Ohne Registrierung dürften ab dem 1.1.2019 keine (verpackten) Produkte mehr an den Endverbraucher, Gastronomie usw. abgegeben werden. Der Verstoß dagegen könne mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Ausnahmevorschrift für Kleinunternehmen gebe es nicht. Wer als Jäger Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie usw. abgebe, müsse daher einen Vertrag mit einem dualen System abgeschlossen haben und spätestens ab Januar als „Hersteller“ im Verpackungsregister registriert sein.

PM/fh

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