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Remmels Forstbeamte im Visier der Staatsanwaltschaft

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19.08.2015

Die Staatsanwaltschaft Paderborn führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts tierschutzwidriger Jagden im Kreis Paderborn gegen zwei leitende Forstbeamte des Landesbetriebes Wald und Holz.

 

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Auch der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz, Andreas Wiebe, soll an einer der beiden „Effizienzjagden“ teilgenommen haben (Foto: Wald und Holz NRW)
Der Vorwurf: Die beiden sollen im November und Dezember 2014 Teilnehmer bei 2 „Gatterjagden“ auf Rotwild gewesen sein, und dabei schwer und wiederholt gegen das Bundesjagdgesetz verstoßen haben.
 
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen sieht einen klaren Verstoß gegen Tierschutz und Waidgerechtigkeit und kritisiert darüber hinaus auch Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), der das offensichtliche jagdliche Fehlverhalten von hohen Forstbeamten des Landes decke. „Remmel muss sich fragen lassen, was er in der Angelegenheit als Minister und Vorgesetzter unternommen hat. Die Vorwürfe gegen die beiden wiegen schwer, schädigen das Ansehen der Jagd und erfordern das Eingreifen des Ministers“, so Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes.
Augenscheinlich seien Rotwildjagden im staatlichen Revier Gut Burghof (Kreis Paderborn) am 8. November und am 20. Dezember 2014 in einer jagdethisch völlig inakzeptablen Weise und damit unter eklatantem Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit durchgeführt worden. Das Rotwild und sonstige Schalenwild (Paarhufer) habe wegen der faktisch lückenlosen Gatter-Einzäunungen nicht die geringste Fluchtmöglichkeit gegen eine unverhältnismäßig große Anzahl von Jagdschützen gehabt.
Besonders perfide seien 2 angelegte Durchlässe gewesen. An diesen Zwangswechseln seien Schützenstände postiert worden, um das Wild zum schutz- und chancenlosen Abschussobjekt zu degradieren. Was zynischerweise als „Effizienzjagd“ bezeichnet worden sei, trage eher die Merkmale einer höfischen Feudaljagd, wie sie in weiten Teilen Mitteleuropas vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert in einer aus heutiger Sicht besonders grausamen und tierschutzwidrigen Weise praktiziert worden sei.
„Schießwütige Feudalherren hätten ihre wahre Freude gehabt an Remmels höchsten Forstbeamten“, so Müller-Schallenberg, „derartige Methoden sind in Deutschland längst verpönt, gelten als unwaidmännisch und bedeuten zudem einen eklatanten Gesetzesverstoß.“
 
Die jagdethisch verwerfliche und tierschutzwidrige Jagdstrategie sei für die Teilnehmer angesichts der gut erkennbaren, hohen Umzäunungen offensichtlich gewesen. Müller-Schallenberg: „So verhält sich kein anständiger Jäger in Deutschland.“
 
Unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft prüft der LJV derzeit, vereinsdisziplinarrechtlich gegen die beteiligten „Jäger“ vorzugehen, sofern sie Mitglieder des Verbandes sind. Außerdem sei bei den zuständigen Ordnungsbehörden beantragt worden, allen Teilnehmern der beiden „Jagden“, die ausnahmslos im Landesbetrieb Wald und Holz beschäftigt seien, den Jagdschein zu entziehen.
Ob die Ermittlungen auch auf Andreas Wiebe, den Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz, ausgedehnt werden, ist laut Staatsanwaltschaft noch offen. Nach Angaben des LJV seien Wiebe bereits in der Vergangenheit Schonzeitvergehen nachgewiesen worden.
 
PM/fh
 


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