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Rheinland-Pfalz: LJV hält sich zurück

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Seit gestern ist in Rheinland-Pfalz die Schwarzwildbejagung mit künstlichen Lichtquellen erlaubt.

Über die Allgemeinverfügung an sich und deren Sinnhaftigkeit wird nicht nur unter Jägern heftig diskutiert.

Heute äußert sich auch der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) in einer Stellungnahme hierzu. Man werde dieser – durchaus umstrittenen – Maßnahme, aufgrund der besonderen Ausnahmesituation und im Bewusstsein der Verantwortung aller Jäger für einen lebensraumangepassten, gesunden Wildbestand nicht entgegentreten.

Der LJV ruft seine Mitglieder auf, bei der intensiven, tierschutzgerechten Bejagung des Schwarzwildes nicht nachzulassen und dabei alle vertretbaren legalen Möglichkeiten professionell und verantwortungsbewusst wahrzunehmen (Foto: Shutterstock)

Dies, obwohl der „Erfolg“ dieser Maßnahme – wenn sich denn überhaupt einer einstelle – nach Einschätzung von Experten nur von kurzfristiger Dauer sein wird. Denn das intelligente Schwarzwild werde sich sehr schnell auf die neue Situation einstellen und sein Verhalten entsprechend ändern, sodass die Bejagung der vorwiegend nachtaktiven Wildart wahrscheinlich noch schwieriger werden wird. Die Verfügung könne daher nach Ansicht des LJV keine generelle Maßnahme zur Schwarzwildbejagung darstellen.

Letztlich habe sich der LJV nicht leicht mit der Entscheidung getan, dieser Allgemeinverfügung nicht zu widersprechen. Ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung seien auch und vor allem die existenzbedrohenden Auswirkungen, die ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auf die Landwirtschaft bzw. die schweinehaltenden Betriebe hätte.

Und zum Schluss weise der LJV noch darauf hin, dass die Befestigung einer künstlichen Lichtquelle an einer Schusswaffe nach wie vor verboten bleibe. Wer dem zuwiderhandle, riskiere den Verlust der jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

fh

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