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Schalldämpfer in Hessen erlaubt

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In Hessen wird ab sofort ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich anerkannt.

Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden. Dies hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf dem Landesjägertag in Lorsch bereits angekündigt.

Schalldämpfer
Auch in Hessen können Schalldämpfer nun erworben werden (Foto: Sophia Lorenzoni)

Dr. Walter Arnold (CDU) bekräftigte auf dem Landesjägertag, dass Schalldämpfer für jede Jägerin und jeden Jäger – in begründeten Ausnahmefällen zwei oder mehrere – zum Beispiel bei unterschiedlichen Langwaffenkalibern erhältlich sein sollen.

Sollte es bei der Beantragung von zwei oder mehreren Schalldämpfern zu einer Ablehnung des Antrags kommen, setzen Sie sich bitte direkt mit der LJV Geschäftstelle in Verbindung.

PM/ LJV Hessen

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