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SH: Jagd auf Muntjak bleibt möglich

2011

Chinesische Muntjaks dürfen in Schleswig-Holstein auch im Jahr 2025 bejagt werden.

Als invasive Art in Schleswig-Holstein unerwünscht (Symbolbild: Filip Olejowski /AdobeStock)

Wie der Landesjagverband mitteilt, wurde die Allgemeinverfügung für den Abschuss bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und ist bereits in Kraft getreten.

Obwohl die invasive Art weiterhin nicht dem Jagdrecht unterliegt, ist der Abschuss des Chinesischen Muntjaks im Rahmen der erlassenen Allgemeinverfügung nach wie vor erlaubt.

„Bei der Erlegung ist der Muttertierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) zu beachten“, wie der LJV auf seiner Internetseite veröffentlichte. Der Jagdausübungsberechtigte dürfe sich erlegte oder verendete Tiere aneignen. Es dürfen nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig seien. Darüber hinaus ist Büchsenmunition in „rehwildtauglichem Kaliber“ zu verwenden. Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, seien einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollen ebenso wie erlegte Tiere an das LfU gemeldet werden unter invasive.arten@lfu.landsh.de.

fh

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