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Strafanzeige zur Belohnung

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Der Tod des Thüringer Kampf-Emus könnte ein juristisches Nachspiel haben.

 

Die Behörden erteilten eine Schießerlaubnis, weil der Laufvogel eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Bereits 1 Tag später erlegten Polizisten das Tier, als es erneut Menschen angriff.
Doch statt Dank und Weidmannsheil droht jetzt mächtig Ärger. Denn „Tierschützer“ sollen bereits Strafanzeige gestellt haben, wie unter anderem die Thüringer Allgemeine berichtet. Der Vorwurf: Es wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gesehen.
 
fh
 


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