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DEVA Wiederlader-Lehrgang
6. Nov 2018 um 0:00 bis 7. Nov 2018 um 0:00
In Deutschland ist zum Wiederladen von Patronen und zum Schießen mit Vorderladern eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich.
Die Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) bietet in ihren Institutsräumen regelmäßig Lehrgänge zur Erlangung der Fachkunde an.
In den Lehrgängen werden die praktischen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt, die zum privaten Herstellen von Patronen, zum Umgang und Erwerb von Pulver sowie beim Laden und Schießen mit Vorderladerwaffen nötig sind. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beträgt die Lehrgangsdauer für den kombinierten Lehrgang (Wiederladen und Vorderladen) 2 Tage und für Vorderladerschützen 1 Tag.
Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die bei der Kreispolizeibehörde oder dem Kreisordnungsamt zu beantragen ist. Weiterhin müssen die Anwärter das 21. Lebensjahr vollendet und ein Bedürfnis haben. Das Bedürfnis wird bei Jagdscheininhabern und Sportschützen in der Regel unterstellt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
Lehrgangsgebühren:
Wieder-/Vorderladen – € 211,10 (inkl. DEVA-Wiederladebuch, 6. Auflage)
Vorderladen – € 90,95 (inkl. Lehrmaterial)
Anmeldungen an:
DEVA e. V. – Geschäftsstelle -, Dune 3, 33184 Altenbeken
Telefon 05255-7343, Fax 05255-7305
e-Mail info@deva-institut.de