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Volksinitiative in NRW: Erfolg scheint garantiert

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02.11.2015

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (NRW) benötigt mindestens 66500 Unterschriften unter den Wahlberechtigten in NRW, damit eine Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht erfolgreich ist und sich der Landtag erneut mit dem Landesjagdgesetz befassen muss.

 

Alle 65000 Mitglieder des Landesjagdverbandes NRW werden zu Sammlungsbeauftragten der Volksinitiative berufen und in den nächsten Tagen vom LJV benachrichtigt. Auch wenn eine erfolgreiche Initiative damit garantiert scheint – jede Stimme zählt. Daher ist jeder der 65 000 Sammlungsbeauftragten dazu aufgerufen, ab sofort aktiv und engagiert Unterschriften für die Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW zu sammeln.
 
Der Einsendeschluss der Unterschriftenbögen ist der 15. Dezember 2015.
 
fh
 
Bei der Durchführung der Volksinitiative sind verschiedene Punkte zu beachten:
  • Alle Mitglieder des Landesjagdverbandes sind Sammlungsbeauftragte der Volksinitiative und somit berechtigt und aufgerufen, Unterschriften zu sammeln.
  • Achten Sie darauf, dass alle Unterzeichner auf einem Sammelunterschriftsbogen in der gleichen Gemeinde in NRW wohnhaft und somit dort wahlberechtigt (Mindestalter 18 Jahre) sind, damit die Prüfung der Stimmberechtigung durch die Einwohnermeldeämter schneller abgewickelt werden kann. Weitere Sammelunterschriftsbögen können bei Bedarf in beliebiger Anzahl beim Landesjagdverband nachbestellt werden.
  • Nur Personen, deren Angaben vollständig und leserlich ausgefüllt wurden und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, werden anerkannt.
  • Vergessen Sie keinesfalls, Ihre eigene Unterschrift zu leisten!
  • Der Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative muss mit dem Sammelunterschriftsbogen fest verbunden sein. Durch den umseitigen Druck der LJV-Originallisten ist dies gewährleistet. Vermeiden Sie daher die Verwendung von Kopien und bestellen Sie stattdessen zusätzliche Sammelunterunterschriftsbögen direkt in der LJV-Geschäftsstelle nach (Tel.: 0231/2868-600)!
  • Die letzte Spalte „Bemerkungen der Gemeinde“ ist für deren Prüfvermerke unbedingt freizuhalten. Der Versand an die Gemeinden erfolgt durch die LJV-Geschäftsstelle.
  • Mehrfacheinträge sind tunlichst zu unterlassen! Jeder in NRW Wahlberechtigte darf nur einmal für die Volksinitiative unterschreiben.
  • Stellen Sie jederzeit sicher, dass Unbefugte nicht Einsicht in die Sammelunterschriftsbögen nehmen können.
  • Alle Sammelunterschriftsbögen müssen im Original (keine Kopie!) an den Landesjagdverband NRW, Stichwort: Volksinitiative, Gabelsbergerstraße 2, 44141 Dortmund bis zum Dienstag, den 15. Dezember 2015, zurückgesandt werden. Ein Rückumschlag für den kostenfreien Versand wird jedem LJV-Mitglied zugesandt.
Weitere Informationen unter www.ljv-nrw.de
 


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