ANZEIGE

Wilderei wird dem Luchs zum Verhängnis

1656


Im Bayerischen Wald verschwinden Luchse oft nach 2 bis 3 Jahren spurlos. Dies wird aus Daten des Luchs-Monitorings deutlich. Der Verdacht: Wilderer sind am Werk!

 

luchs Jürgen Weber
(Foto: Jürgen Weber)
Der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Prof. Dr. Jürgen Vocke, warnt: „Der Luchs unterliegt auch dem Jagdrecht, genießt jedoch eine ganzjährige Schonzeit. Wer einen Luchs illegal abschießt oder vergiftet, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.“
 
Der Bayerische Jagdverband (BJV) begleitet seit 1990 die Rückkehr des Luchses in den Bayerischen Wald mit vielfältigem Engagement wie der Ausbildung von Luchsberatern und dem Aufbau von Ausgleichsregelungen. „Auch an der Datenerhebung beteiligen sich viele Jäger ehrenamtlich mit Meldungen und Bildern aus Fotofallen. Ohne die Jäger würden uns viele wichtige wildbiologische Informationen entgehen“, erklärt Eric Imm, Geschäftsführer der Wildland-Stiftung Bayern. Erst vor Kurzem wurde im Landkreis Passau mit Aufnahmen einer Wildkamera ein Luchs bestätigt. Die Daten fließen in das BJV-Wildtiermonitoring sowie in das amtliche Luchs-Monitoring des Landesamts für Umwelt ein.
 
Zuletzt wurde am 18. August ein toter Luchs auf der B20 bei Stallwang gefunden. Er fiel dem Straßenverkehr zum Opfer.
 
as/PM BJV
 


ANZEIGE
Aboangebot