DJZ News Erhebliche Änderungen angekündigt

Erhebliche Änderungen angekündigt


23.03.2015

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen erwartet erhebliche Änderungen an dem von Minister Johannes Remmel (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues NRW-Jagdgesetz.

 
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15.000 Jäger, Land- und Forstwirte, Fischer, Grundeigentümer, Imker und andere Naturfreunde protestierten am 18. März gegen Ideologie im Jagdgesetz. (Foto: LJV-NRW)
Hoffentlich hält die SPD Wort. Die größte Regierungspartei in NRW hat auf der Großdemonstration in Düsseldorf erneut Änderungen am Gesetzentwurf angekündigt. Konkret nannte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott erstmals die geplante Kürzung der Liste mit jagdbaren Tierarten und die beabsichtigte Wiedereinführung der Jagdsteuer. Hier gebe es laut Ott „mit Sicherheit“ Veränderungsbedarf gegenüber dem laut SPD „nicht in Stein gemeißelten“ Gesetzentwurf.
Auf der Demonstration in Düsseldorf sei von den Sprechern der Landtagsfraktionen SPD, CDU, FDP und Piraten deutlich geworden, dass außer den Grünen niemand das Remmel-Gesetz wirklich wolle.
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg zeigt sich zuversichtlich, dass die SPD für den Landesjagdverband ein fairer Partner bleiben will. „Hoffentlich steht ihr der Koalitionspartner dabei nicht im Weg. Aufschluss geben werden die kommenden Wochen bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Mai. Jagdpolitisch hat es mit der SPD in NRW nie Ärger gegeben. Das Problem ist das ideologische Vorgehen der Grünen“, erklärt Müller-Schallenberg.
fh
 
Für den LJV gibt es beim geplanten NRW-Jagdgesetz weiterhin 13 Knackpunkte:
1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
 
2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.
 
3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.
 
4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.
 
5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
 
6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
 
7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
 
8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
 
9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
 
10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größte Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.
 
11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
 
12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.
 
13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.
 


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