Das neue Jagdjahr begann für einige Jägerinnen und Jäger im bevölkerungsreichsten Bundesland etwas holprig: Es gibt Verwirrung um die Verlängerung des Jagdscheins…
Online oder Präsenz? Als „coronabedingte Ausnahme“ haben viele Jagdbehörden die Einsendung der nötigen Unterlagen per Post akzeptiert. (Foto: Falk Haacker)
Das „Onlinezugangsgesetz“ verpflichtet Verwaltungen von Bund und Ländern, ihre Dienstleistungen bis Ende dieses Jahres digital anzubieten. Das betrifft auch die Jagdschein-Verlängerung. Doch längst nicht alle Jagdbehörden scheinen sich darauf vorzubereiten: In den 52 Landkreisen von NRW wird das Verfahren stark unterschiedlich gehandhabt.
Als „coronabedingte Ausnahme“ haben viele Jagdbehörden die Einsendung der nötigen Unterlagen per Post akzeptiert. Manche gehen nun einen Schritt weiter und wollen das gesamte Procedere auf Onlineverkehr umstellen, andere dagegen wollen wieder zurück zum persönlichen Erscheinen.
Die persönliche Anwesenheitspflicht sorgt für Ärger: Betroffene können nicht verstehen, worin die angestrebte Entbürokratisierung bestehen soll, wenn beispielsweise die Beantragung online möglich ist, aber der Jagdscheinbewerber zur Abholung selbst erscheinen muss.
Die Behörden leiten die persönliche Vorladung von ihrem Recht ab, sich einen Eindruck von der Eignung des Jagdscheinbewerbers zu machen. Die Rechtslage verlangt dazu aber eine richterliche Anordnung.
Der LJV NRW mahnte bei der Obersten Jagdbehörde eine „einheitliche, praktikable und rechtskonforme“ Verfahrensweise als wünschenswert an. Bis zum 31.12. haben die Behörden ja noch Zeit…
ck