Der Bundesrat hat sich am Freitag für einen Gesetzentwurf ausgesprochen der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune gegen eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch infizierte Wildscheine aufzustellen.
Das Land Brandenburg will seinen rund 120 Kilometer langen, mobilen Elektrozaun entlang der Grenze im Bereich vom Kreis Spree-Neiße durch einen “festen Zaun“ ersetzen. Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilt, halte man feste Wildschweinbarrieren aus veterinärrechtlicher Sicht für erforderlich, um eine Verbreitung der ASP durch infizierte Wildschweine zu unterbinden. Dies sei wegen des dortigen Infektionsdrucks und in diesem Zusammenhang notwendigen verstärkten Schutzmaßnahmen insbesondere durch Bejagung auch in Zaunnähe unabweisbar. Nach abschließender Befassung des Bundesrates könne das „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes“ durch den Bundestag beschlossen werden.
Der Schaden für die Schweinehalter wäre bei einem ASP-Ausbruch immens (Symbild: Jai79/ Pixabay)
Gefordert wird ein fester Wildschutzzaun seit längerem unter anderem vom Landesbauernverband Brandenburg. Bislang fehlte dafür aber die Rechtsgrundlage.
fh