Der Landkreis Mainz-Bingen hat am 17.06.2024 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erlassen.
(Symbolbild: Adobe Firefly)
„Hintergrund ist, dass das Virus konnte bei einem Stück Schwarzwild nachgewiesen werden, das im südhessischen Landkreis Groß-Gerau erlegt wurde“, informiert der Landesjagdverband soeben.
Um die Seuche einzudämmen, sei eine Restriktionszone eingerichtet worden. Diese erstrecke sich in einem Radius von ca. 15 km um den Fundort (Rüsselsheim am Main, Landkreis Groß-Gerau) herum. Die betroffenen Landkreise innerhalb dieses Radius seien die hessischen Landkreise Groß-Gerau, der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz seien die Landkreise Mainz-Bingen sowie die Stadt Mainz betroffen. Die Restriktionszone wird mit Hinweisschildern erkenntlich gemacht.
Die genaue Eingrenzung entnehmen Sie bitte der Karte (Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen).
Die Allgemeinverfügung gelte zunächst für eine Dauer von zwei Wochen. In der Restriktionszone würden verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gelten. Das Verbringen von lebenden oder erlegten Schweinen und Wildschweinen sowie von Wildschweinfleisch und Wildschweinprodukten sei verboten. Ackerbauliche Tätigkeiten seien den Landwirten weiterhin gestattet. Hunde seien an der Leine zu führen und es gelte ein generelles Jagdverbot. Verendetes Schwarzwild sei unverzüglich der Kreisverwaltung zu melden. Die Entsorgung erfolge durch vom Landkreis beauftragte Personen. Futter und Einstreu seien vor Wildschweinen geschützt zu lagern. Des Weiteren seien seuchenverdächtige Schweine zu melden, diesen würden im Landesuntersuchungsamt in Koblenz virologisch auf ASP untersucht.
LJV/fh