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ASP-Sperrzonen aufgehoben

Ein Jahr nach dem letzten Virusnachweis bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim können alle Restriktionsgebiete aufgehoben werden.

Keine ASP-Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr (Symbolbild: Klaus / AdobeStock)

Wie der Landkreis am 18. September 2023 mitteilte, habe dies das zuständige Gremium der EU-Kommission vergangene Woche, knapp zwei Jahre nach dem ersten ASP-Nachweis im Südosten des Landkreises, zunächst mündlich mitgeteilt. Die amtliche Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission mit Streichung der Gebiete aus der Listung werde in Kürze erwartet.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich froh und erleichtert: Damit sei es MV in Deutschland „erstmalig gelungen, ASP-Sperrzonen, die aufgrund des Nachweises von ASP bei Wildschweinen eingerichtet wurden, vollständig aufzuheben“. In Europa sei dies bislang nur in Belgien und Tschechien gelungen, wo es sich ebenfalls um punktuelle Einträge gehandelt habe. Ganz gebannt scheint die Seuchengefahr aber noch nicht: „Ich freue mich, dass wir für den Moment Entwarnung geben können, auch wenn die Lage insbesondere an der Grenze zu Polen, von wo aus uns seit Juli wieder gehäuft ASP-Nachweise in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze MV gemeldet werden, weiter angespannt bleibt“, so der Minister.

Landrat Stefan Sternberg erklärte, dass die Restriktionsgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim ursprünglich eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar umfassten. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 2. Juni 2023 habe sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar verringert. Nun sei in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz in Brandenburg und dem Agrarministerium M-V die komplette Aufhebung der Einschränkungen möglich.

Mit der Aufhebung sollen die verfügten Nutzungseinschränkungen entfallen. Im Moment müssten im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim Schweißproben gestreckter Wildschweine zur Untersuchung auf ASP entnommen werden. Künftig werde sich diese Probenahme mit Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung auf die bisherigen Restriktionsgebiete beschränken.

PM/fh

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