Ein neues Verfahren erleichtert nun auch Landwirten in Sachsen, Betriebsprämien für Maisfelder mit Bejagungsschneisen zu beantragen.
Freie Sicht im Maisfeld? Jetzt sind auch in Sachsen die Weichen gestellt. Foto: dpa |
Mussten Landwirte bisher Jagdschneisen im Mais gesondert und zeitaufwändig ausweisen, so können sie nun auch in Sachsen im kommenden Jahr mit zwei Codes im Sammelantrag einfacher erfasst werden.
Der Nutzungscode 177″ kennzeichnet Mais mit Bejagungsschneisen, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut sind.
Der Nutzungscode 176″ gilt für aus der Produktion genommene Maisflächen, die Brachestreifen haben oder mit Blühmischungen angesät sind.
Die Regelung gilt nur für Flächen, für die ausschließlich Betriebsprämien und keine sonstigen Förderungen bewilligt werden.
Nach wie vor besteht zusätzlich die Möglichkeit, Bejagungsstreifen durch vorversetzte Ernte zu schaffen. Bei dieser Methode ist keine Kennzeichnung mit Nutzungscode erforderlich.
sd