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Bayern erlaubt Nachtsichttechnik

Ab 17. Mai dürfen Jäger in ganz Bayern Nachtsichttechnik bei der Dämmerungs- und Nachtjagd auf Schwarzwild und Raubwild einsetzen.

Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarz- und Raubwild ab 17. Mai bayernweit erlaubt (Symbolbild: Klaus /AdobeStock)

Laut Bayerischem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat Jagdminister Hubert Aiwanger die dafür notwendige Änderung der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes auf den Weg gebracht. Bisher habe in vielen Teilen Bayerns, aber nicht in allen Landkreisen, bereits auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen der Landkreise Schwarzwild mit Hilfe von Nachtsichttechnik bejagt werden können. Die neue Verordnung vereinheitliche jetzt die Praxis beim Schwarzwild und beziehe auch Raubwild und die invasive Art Nutria (Sumpfbiber), die unter anderem Hochwasserdämme gefährde, in den Anwendungsbereich ein.

fh

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