Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Jagd auf zwei Problemwölfe im bayrisch-hessischen Grenzgebiet zumindest vorläufig abgeblasen.
Das Verwaltungsgerichts Würzburg hat den Wolfsabschuss in der bayrischen Rhön vorläufig gestoppt (Symbolbild: Animaflora PicsStock /AdobeStock)
Die Regierung von Unterfranken hatte Mitte Oktober dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen zugestimmt und eine sofort vollziehbare Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der „schadenstiftenden“ Wölfe bzw. Wolfshybriden u.a. in den Naturschutzgebieten „Lange Rhön“ und „Feuchtbereiche am Steizbrunn-Graben“ erteilt.
Verwaltungsgericht stoppt Abschussgenehmigung
Nach Eilanträgen von Naturschutzverbänden hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg nun die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Unterfranken zumindest vorerst auf Eis gelegt. Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung sei erforderlich gewesen, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern. Das bedeute, dass von der erteilten Abschussgenehmigung vorläufig bis zur Entscheidung über die anhängigen Eilanträge kein Gebrauch gemacht werden dürfe.
Die Regierung von Unterfranken hatte am 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen zugestimmt. Knapp zwei Wochen später wurde auch auf hessischer Seite eine Entnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel erteilt. Die Obere Naturschutzbehörde hatte damit eigenen Angaben zufolge ebenfalls auf vermehrte Rissereignisse reagiert, bei denen durch Wölfe Zäune überwunden wurden, und den entsprechenden Antrag des Landkreises Fulda, der sich auf eine vorangegangene Entscheidung der Regierung von Unterfranken bezieht.
fh