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Bayern: Wilderer soll Waffen abgeben

Der Bayerische Jagdverband (BJV) fordert harte Konsequenzen für Wilderer im Landkreis Rottal-Inn.

Respektloser Umgang mit Wildtieren darf nicht einfach hingenommen werden (Pressefoto: BJV)

Ein Vorfall von Jagdwilderei erschüttert seit Monaten den Landkreis Rottal-Inn. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung eingestellt, wesentliche Vorwürfe haben sich im Zuge der Ermittlungen aber bestätigt. Der BJV hat den Vorfall sofort dem zuständigen Jägerausschuss zur Kenntnis gegeben. Dieser wird nach rechtlicher Würdigung eine Empfehlung abgeben.

Was ist passiert?

Ein Jagdscheininhaber hat im Mai 2019 im Revier seines Jagdnachbarn eine tragende Geiß kurz vor der Geburt in der Schonzeit geschossen. Er hat das getötete Tier dann in sein Revier gezogen, das Haupt der Geiß abgeschnitten und mit den beiden vollständig entwickelten Kitz-Föten und dem Eingeweide liegen gelassen. Den Wildkörper hat er mitgenommen und vermarktet.

Schwere Gesetzesverstöße – wo bleibt der Tierschutz?

Damit hat der Schütze gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen. Aus Sicht des BJV ist das ein untragbarer Vorgang, sagt Thomas Schreder, BJV-Vizepräsident und Biologe: „Tragende Muttertiere müssen unseren höchsten Schutz genießen. Eine solche Aktion hat nichts mit waidgerechter Jagd zu tun. Die Kitze mussten einen qualvollen Erstickungstod erleiden, weil die Geiß kurz vor dem Setzen getötet wurde. Ein so respektloser Umgang mit unseren Wildtieren und eine so entwürdigende Entsorgung von ungeborenem Leben (Kitze) ist ethisch nicht zu rechtfertigen.“

Fahrlässige Wilderei

Vorbehaltlich der rechtlichen Stellungnahme des Jägerausschusses fasst der BJV die ihm vorliegenden Informationen zusammen: Laut Staatsanwaltschaft liegt eine „fahrlässige Wilderei“ vor. Zur Begründung wird genannt, dass die Geiß nur 1,80 Meter von der Reviergrenze entfernt im fremden Revier gestanden hätte, und das sei bei Dämmerung nicht gut zu sehen gewesen. Der Schuss fiel aber gegen 20.20 Uhr, Anfang Mai herrschen um diese Tageszeit noch beste Lichtverhältnisse, es ist noch hell. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren an die Untere Jagdbehörde zur Weiterverfolgung einer Ordnungswidrigkeit übergeben.

BJV fordert Entzug des Jagdscheins und Entzug der Jagdwaffen

Der BJV fordert harte Konsequenzen für diese Verstöße. Thomas Schreder: „Jeder Jäger ist verpflichtet, seine Reviergrenzen genau zu kennen. Bei unsicheren Verhältnissen, darf nicht geschossen werden. Ein Abschuss im fremden Revier erfüllt den Tatbestand der Wilderei, egal wie weit man sich im fremden Revier befindet.“

Tragende Muttertiere müssen höchsten Schutz genießen

Außerdem müssen – auch das schreibt das Gesetz vor – bei der Jagdausübung Schonzeiten eingehalten werden. Sie wurden aus wildbiologischer und tierschutzrechtlicher Sicht vorgeschrieben. Biologe Thomas Schreder: „Vor allem der Muttertierschutz ist ein über die Jagd hinaus geltender wesentlicher ethischer Grundaspekt für die Schonung weiblichen Wildes während der Frühlings- und Sommermonate.“ Der Beklagte hat die Schonzeiten nicht beachtet und ein trächtiges Stück Rehwild geschossen, das kurz vor der Geburt stand. Deshalb fordert der BJV schonungslose Aufklärung und harte Konsequenzen. Schreder: „Wer so verantwortungslos gegenüber Lebewesen in Feld und Wald handelt, dem kann in keinem Fall Zuverlässigkeit im Führen einer Waffe bescheinigt werden. Wer so verantwortungslos ist, der hat auf der Jagd nichts verloren.“

PM BJV

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