Die Regierung von Oberbayern hat per Allgemeinverfügung die Entnahme eines Wolfes in Südostoberbayern gestattet.
In Bayern ist erstmals seit der Rückkehr der Art ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden. (Foto: Astrid / AdobeStock)
Um einer Gefährdung von Menschen vorzubeugen, darf der Wolf GW2425m per Ausnahmegenehmigung bis einschließlich 31. März 2022 in klar definierten Gebieten (s. Allgemeinverfügung) erlegt werden. Zumutbare Alternativen zu einer Entnahme gibt es nach Einschätzung der Behörde nicht. Zur Entnahme des Wolfes seien nur die im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung Jagdausübungsberechtigten und die in diesen Revieren tätigen Forstbediensteten mit Jagdschein, Berufsjäger und Begehungsscheininhaber berechtigt.
Sofern ein Wolf erlegt wurde, ruht die Freigabe bis erwiesen ist, dass es sich auch tatsächlich um GW2425m handelt. Einem Jäger, der im Geltungsbereich und -zeitraum der Verfügung irrtümlicherweise den falschen Wolf tötet, droht „nichts, solange es kein Vorsatz war“, wie ein Sprecher der Bezirksregierung gegenüber WILD UND HUND berichtete.
fh