Die Landesregierung in NRW plant ein Sonderjagdrecht zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei einem entsprechenden Seuchenausbruch. Unter anderem soll die Aufhebung der Schonzeit für Bachen, auch wenn diese, noch kleine gestreifte Frischlinge säugen und der Abschuss mit Schrotmunition erlaubt werden.
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (BDB) sieht in diesen Maßnahmen eine grobe, nicht zu tolerierende Verletzung des Tierschutzes. „Bei einem Seuchenausbruch in Hausschweinbeständen müssen gesetzlich vorgeschrieben, höchste Ansprüche an Personal und Methode zur Keulung der erkrankten Tierbestände angewendet werden. Dies muss doch selbstverständlich auch für die Seuchenbekämpfung bei Wildtieren als Mindeststandard gelten! Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und Wildtiere empfinden ebenso Schmerz und Leid wie Haustiere. Natürlich müssen infizierte Tiere sehr schnell und möglichst effizient der Wildbahn entnommen werden, aber professionell und unter strikter Beachtung des Tierschutzes“, führt Peter Markett, stellvertretender Vorsitzender des BDB aus.
Der BDB sieht in dem geplanten Sonderjagdrecht auf Sauen eine grobe, nicht zu tolerierende Verletzung des Tierschutzes (Foto: Hans Jörg Nagel)
Der BDB hat bereits Ende 2018 dem Umweltministerium in NRW ein umfassendes Verfahrenskonzept vorgelegt, welches durch gut ausgebildete Berufsjäger professionell umgesetzt werden könnte. Der Verband macht immer wieder darauf aufmerksam, dass die beste Seuchenprophylaxe verringerte, angepasste Schwarzwildbestände sind, denn hohe Bestände im Seuchenfall zu reduzieren, erfordert einen immensen Aufwand und zieht erhebliche Kosten nach sich. In Fachveranstaltungen und Publikationen wurden bereits umfassende Vorschläge gemacht, wie eine effiziente Schwarzwildreduktion im Vor-Seuchenfall jagdhandwerklich durchgeführt werden kann.
- Dazu zählen insbesondere professionell geplante und durchgeführte revierübergreifende Gemeinschaftsjagden. Mit Hilfe dieser Jagdmethode kann in kurze Zeit eine hohe Zahl an Wildschweinen erlegt werden.
Weitere unterstützende Maßnahmen wären beispielsweise:
- Stützung der schlechten Wildbretpreise zum Anreiz der Frischlingsbejagung
- Kostenfreie Bereitstellung von Bejagungsschneisen in Feld und Wald
- Förderung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen für Gemeinschaftsjagden
- Übernahme der Kosten für Hundeeinsatz, Versicherung und Hundesteuer
- Unbürokratische Genehmigungsregelungen und Erlass der Gebühren zur Verkehrsregelung anlässlich von Gemeinschaftsjagden
- Flächige, kostenfreie und ganzjährige Bereitstellung von Konfiskattonnen zur unschädlichen Beseitigung von Eingeweiden und Zerlegungsresten
- Kostenlose Trichinenuntersuchung
- Regionalisierung des Wildhandels zur Vermeidung der ASP – Einschleppung
- Professionelle jagdpraktische Beratung der Jägerschaft
PM