Per Ausschreibung sucht die chronisch klamme Berliner Senatsverwaltung Angebote für die „Waschbär Vor-Ort-Beratung“.
Nach EU-Recht sind die Mitgliedsländer verpflichtet, bei invasiven Tierarten, wie dem Waschbären, nicht nur Schäden zu vermindern, sondern die Tiere auch der Wildbahn zu entnehmen (Symbolbild: Beth Baisch/AdobeStock)
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister für die Waschbär-Vor-Ort-Beratung mit ca. 200 Einsätzen pro Jahr. Obgleich nicht näher spezifiziert, handelt es sich wohl nicht um die Beratung von Waschbären vor Ort, sondern eher um die Beratung betroffener Bürger, die sich mit den putzigen Neubürgern und ihren Hinterlassenschaften auf dem Speicher oder im Gartenhaus auseinandersetzen müssen. Die Beratung soll neben Außeneinsätzen nämlich auch telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden.
Elektronische Bewerbungen werden noch bis 5. Dezember, 10 Uhr, entgegen genommen. Allerdings muss sich der Dienstleister bis dahin durch 29 ziemlich komplizierte Verordnungseiten mit Vertragsbedingungen und ähnlichem hindurcharbeiten. Dabei wird er zum Beispiel feststellen, dass er sich „gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV“ verpflichten muss. Abhängig von der Unternehmensgröße soll er auch gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen.
Damit fallen die vielen hundert Jäger, die bundesweit ehrenamtlich solche Beratungsmaßnahmen durchführen und mit behördlicher Genehmigung Waschbären in befriedeten Bezirken fangen, voraussichtlich durch das Bewerbungsraster.
Nach EU-Recht sind die Mitgliedsländer verpflichtet, bei invasiven Tierarten, wie dem Waschbären, nicht nur Schäden zu vermindern, sondern die Tiere auch der Wildbahn zu entnehmen.
rdb