Am 25. Juli wurde in Brandenburg eine neue Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes veröffentlicht. Die Liste der jagdbaren Tierarten hat sich damit erweitert.
Elster, Raben- und Nebelkrähe erhalten mit Aufnahme in die Liste der jagdbaren Tierarten eine Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Januar. Außerdem wird es demnächst möglich sein, stark überaltertes Schalenwild auch über den Abschussplan hinaus zu erlegen.
Änderung der Prüfungsordnung
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung kann nun eine anerkannte Landesvereinigung der Jäger die Durchführung und Organisation der Jägerprüfung übernehmen, sofern das Ministerium sie dazu beauftragt hat.
Kirren und Jagd in Notzeit-Gebieten
Kirrmaterial darf weiterhin nur in geringen Mengen ausgebracht werden. Neu ist, dass weiteres Kirrmaterial erst nach weitgehender Aufnahme durch das Wild ausgebracht werden darf.
Nach der neuen Durchführungsverordnung dürfen in Zukunft Bewegungsjagden nicht in Gebieten durchgeführt werden, in denen eine Notzeit festgelegt wurde.
-hei/pm-