Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat den Regierungsentwurf des Bundesjagdgesetzes geprüft.
Der Dachverband der Jäger begrüßt ausdrücklich, dass wichtige Kritikpunkte aus seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf im August aufgenommen wurden. Dazu zählt die Ergänzung forstlicher Gutachten um eine Lebensraumanalyse. Dennoch hält er in der Wald-Wild-Thematik an seiner Kritik fest: „Der Entwurf ist in Tendenzen wildfeindlich“, sagt DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es entstehe der Eindruck, dass der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern nur mit dem Gewehr gelingen könne.
Wenn der Fokus weiterhin auf den verbissenen Bäumen liege, drohe das Wild den forstlichen Interessen geopfert zu werden. (Quelle: Rolfes/DJV)
Kritik zur Wald-Wild-Thematik
Bereits im August hatte der DJV kritisiert, dass Waldumbau und Wiederaufforstung im wesentlichen durch „Naturverjüngung und ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein sollten. Der neue Entwurf sieht nun vor, dass sogar die gesamte Verjüngung „im wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ erfolgen soll, was zusätzlich Pflanzungen und Saat einschließt. „Das ist endgültig praxisfern. Kein Waldbauer wird in einen Nadelholzforst (etwa 27 Prozent der deutschen Waldfläche) kleine Laubbäume pflanzen und diese nicht vor Wildverbiss schützen“, so Müller-Schallenberg. „Da reicht das letzte Reh, und die Laubbäume sind angeknabbert.“
Wenn der Fokus weiterhin auf den verbissenen Bäumen liege, drohe das Wild den forstlichen Interessen geopfert zu werden. Jungpflanzen sind natürliche Nahrung des heimischen Wildes. Der Fokus sollte darauf liegen, wie viele wirtschaftlich nutzbare Bäume pro Fläche nötig sind, um die waldbaulichen Ziele zu erreichen: Zum Beispiel keimen in einem Buchenbestand im Schnitt mehr als 10.000 Jungpflanzen auf einem Hektar. Bei ordnungsgemäßer Waldbewirtschaftung erreichen davon etwa 50 bis 100 Bäume das Zielalter von etwa 150 Jahren. Die Bäume, die bis zum Erreichen des Zielalters bei Pflege- oder frühzeitigen Erntehieben entnommen werden, sind im unteren dreistelligen Bereich. Es bleiben sehr viele Keimlinge und Jungpflanzen, die irrelevant für den Waldbau sind. „Nicht jeder Verbiss ist also ein Schaden, denn auch das Wild hat ein Existenzrecht und muss in seinem Lebensraum Nahrung finden können“, so Müller-Schallenberg.
Der DJV begrüßt, dass der Entwurf nunmehr auch eine Höchstgrenze beim Abschuss vorsieht, die verhindern soll, dass Wälder wildleer geschossen werden. „Das Bundesjagdgesetz darf nicht zum Erfüllungsregelwerk einer einseitigen Forstpolitik werden“, so Müller-Schallenberg. Er begrüßt außerdem, dass das Vegetationsgutachten, das von der Behörde notfalls zur Abschussfestsetzung herangezogen werden kann, um eine Lebensraumanalyse ergänzt werden soll. Auch Bundesministerin Klöckner betonte die Bedeutung der Lebensraumanalyse in der heutigen Pressekonferenz.
Verordnungsermächtigung AIHTS
Weiterhin steht die Umsetzung der Ratifizierung des „Agreement on International Human Trapping Standards“ (AIHTS) aus. Das Abkommen, das sich für die höchsten internationalen Tierschutzstandards bei der Fangjagd einsetzt, hatte Deutschland bereits 1998 unterzeichnet. Eine Umsetzung hätte bis 2016 erfolgen müssen. Im Rahmen des Abkommens hatte der DJV gängige deutsche Jagdfallen durch das Fur Institute of Canada und die Tierärztliche Hochschule Hannover überprüfen lassen. Alle geprüften Fallen erfüllen die internationalen Standards. Zertifizieren darf jedoch nur eine nationale Zertifizierungsstelle. Dies wäre im Rahmen der BJagdG-Novellierung möglich und sollte unbedingt vorgenommen werden.
Der DJV hatte bereits in seiner Stellungnahme die Aufnahme einer entsprechenden Verordnungsermächtigung zur Umsetzung des Abkommens im Bundesjagdgesetz gefordert.
DJV begrüßt politische Umsetzung aus Koalitionsvertrag
Der DJV begrüßt zudem die bundesweit gültigen Regelungen zur Jungjägerausbildung, zu einem Schießübungsnachweis und zur Bleireduktion bei der Verwendung von tierschutzgerechter Jagdbüchsenmunition. Der Verband fordert aber, dass die zu erlassende Verordnung zur Munition nun zeitnah vorgelegt wird. Mit diesen drei Punkten werden Forderungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die schon seit Jahren diskutiert werden.
Zudem sind aus Sicht des DJV Regelungen zur Verwendung von Infrarotaufhellern bei der Jagd auf Schwarzwild und ein Jagdverbot an Wildgrünbrücken begrüßenswert. Damit wurden Anregungen aus der Verbändeanhörung von der Bundesregierung aufgegriffen. Das Bundesjagdgesetz wird derzeit umfangreicher angepasst, weil sich Kompetenzen nach der Förderalismusreform geändert haben und aufgrund jagd-technischer Weiterentwicklungen Aktualisierungsbedarf bestand.
PM DJV