DJZ News Bundesregierung spielt Klima- gegen Artenschutz aus

Bundesregierung spielt Klima- gegen Artenschutz aus

Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen des Verbändeanhörungsverfahrens dem Deutschen Jagdverband (DJV), einer anerkannten Naturschutzvereinigung nach § 63 des BNatSchG, den Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorenthalten.

Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien müssen die Belange der Wildtiere berücksichtigt werden. (Foto: Andy Ilmberger/AdobeStock)

In erster Linie seien jedoch Wildtiere betroffen, die dem Jagdrecht unterliegen würden. Andere Naturschutzverbände hätten immerhin einen Arbeitstag gehabt, um eine Stellungnahme abzugeben. Auch zum zeitgleich durch das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten „Wind-an-Land“-Gesetz sei der DJV nicht kontaktiert worden.

DJV-Präsident Dr. Volker Böhning kritisierte die unterbliebene Anhörung und bezeichnete sie als inakzeptabel und undemokratisch. Da die geplanten Änderungen gravierend seien und auf Kosten von Wildtieren gehen, habe der DJV eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis 24. Juni 2022 erbeten. „Wir begrüßen grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Bei einer Beschleunigung des Verfahrens darf jedoch nicht Klima- gegen Artenschutz ausgespielt werden“, so Dr. Böhning.

Das BNatSchG ziele auf einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land ab. So sollen zukünftig Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Windenergieanlagen (WEA) einbezogen werden, auch wenn die jetzige Schutzgebietsverordnung dies verbiete. Der Abstand von WEA zu Brutplätzen solle teilweise drastisch verringert werden – entgegen wissenschaftlich anerkannter Empfehlungen (Helgoländer Papier).

Nach der Änderung sollen nur 15 Arten in die Prüfung einbezogen werden, 12 davon würden dem Jagdrecht unterliegen. Allerdings gebe es eine Vielzahl weiterer Arten, die als gefährdet eingestuft seien. Der Schwarzstorch etwa sei gar nicht berücksichtigt. Zudem werde die Gefährdung von Zugvögeln außen vor gelassen. Teile des vorgelegten Gesetzentwurfs sind nach Ansicht des DJV nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Das Thema „Windenergie im Wald“ werde explizit nicht erwähnt. Der DJV setzt sich in seinem Positionspapier für einen möglichst restriktiven Ausbau der Windenergie im Wald ein. PM

DJV/fh

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