Er sollte mit aller Kraft verhindert werden und doch ist der von vielen befürchtete Supergau nun eingetreten. Der Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einen Schweinehaltungsbetrieb.
Der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat sich leider bestätigt (Foto: ajoheyho / Pixabay)
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute informiert, hat sich der Verdacht der ASP bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg leider bestätigt. Die positiv getesteten Schweine würden aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland stammen.
Damit lägen auch die Fälle bei Hausschweinen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze.
Dennoch dürfte der Eintrag für die Schweinehalter in Deutschland harte Konsequenzen mit sich bringen. Zwar betont das Ministerium, dass die Regionalisierung in der EU und damit die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fortbestehe, da die betroffenen Hausschweinbestände in denselben Regionen lägen. Beim Handel mit wichtigen Exportländern, drohen allerdings Exportstopps.
Über die bestehenden ASP-Sperrzonen bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus würden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet und die Bestände gesperrt, wie das Ministerium weiter mitteilt.
fh