In eigener Sache Fahrlässige Tötung bei der Entenjagd

Fahrlässige Tötung bei der Entenjagd


Knapp ein Jahr nach einem tödlichen Unfall bei der Entenjagd im oberbayerischen Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen ist einer der beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu 19.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

 
Foto: Shutterstock

Der andere hatte bereits einen Strafbefehl akzeptiert. Silvester 2013 waren mehrere Entenjäger mit einem Boot zu einer Plattform in einem Weiher unterwegs. Das Boot kenterte und zwei 33 und 70 Jahre alte Jagdgäste ertranken. In der Urteilsbegründung wurde dem 69-jährigen Teicheigentümer und dem 36-jährigen Bootsführer vorgehalten, dass sie den Jagdgästen eine Sicherheitseinweisung hätten erteilen müssen. Zudem hätten sie für den guten Zustand des Bootes sorgen und eine Überladung verhindern müssen. Die verunglückten Jäger hätten aber auch selbst das Anlegen von angebotenen Rettungswesten versäumt, sagte Amtsgerichtsdirektorin Bettina Gschwilm.    dk

 

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