Einen aktiven Gehörschutz (fast) für umme? Gibt’s nicht? Doch! Die SVLFG fördert seit Anfang August 2017 die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten.
Die Mitgliedsbetriebe sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Für Jagdpächter kann der Erwerb z.B. eines aktiven Gehörschutzes gefördert werden. Die Anschaffung wird mit bis zu 100 Euro unterstützt.
Je Betrieb (Jagdrevier) kann ein Produkt bezuschusst werden. Die Förderung ist auf insgesamt 200.000 Euro beschränkt, es gilt das „Windhundprinzip“.
Die SVLFG bezuschusst z.B. die Anschaffung von aktivem Gehörschutz (Foto: pixabay)
Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind zwingend einzuhalten, um eine Förderung zu bekommen:
- Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab 1. August bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden.
- Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 1. August 2017 gekauft wurden.
- Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen.
- Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht.
- Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge.
- Mitarbeiter der SVLFG sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der SVLFG.
PM/fh