DJZ News Gericht stoppt Anleinpflicht

Gericht stoppt Anleinpflicht


In Nordrhein-Westfalen dürfen Kommunen keinen Leinenzwang für Hunde im Wald erlassen, wenn die Anleinpflicht nicht durch den Landesbetrieb Wald und Holz angeordnet wurde.

 
Hunde dürfen im Wald frei laufen, solange sie auf Wegen und im Einwirkungsbereich des Hundeführers bleiben (Foto: Fotolia, Buzzzikin)
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Fall, in dem eine Hundeführerin gegen die Stadt Hilden geklagt hatte, dürfen Gemeinden keine Verbote für Wälder aussprechen (Az. 5 A 2601/ 10). Hunde dürfen frei laufen, solange sie auf Wegen und im Einwirkungsbereich des Hundeführers bleiben. In Naturschutzgebieten dagegen gilt weiterhin die Anleinpflicht für Hunde.
as
 


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