Die in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan (Mecklenburg-Vorpommern) erlegte Wolfsfähe war doch nicht trächtig.
Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt hervor. Die Wolfsfähe wurde auf Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock von behördlichen Bediensteten erlegt. Wie dem Ministerium vorliegende Wildkamerafotos belegen, hat sich die Wölfin mehrfach mit einem Hund gepaart. Daraufhin wurde sie zum Abschuss freigegeben, da die Gefahr der Hybridisierung bestand. Ein Irrtum, wie sich jetzt durch eine Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin herausstellte. Die Untersuchungen ergaben „keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA“, heißt es in der Pressemitteilung.
aml